Indossament

Indossament
In|dos|sa|mẹnt 〈n. 11
1. Übertragung der Rechte an einem Wechsel o. Ä. an einen anderen; Sy Indossierung
2. der Übertragungsvermerk selbst; Sy Giro (2), Indosso

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In|dos|sa|mẹnt, das; -[e]s, -e [frz. endossement, zu indossieren] (Bankw.):
Giro (2).

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Indossamẹnt
 
[von italienisch in dosso »auf dem Rücken«] das, -s, Giro ['ʒiːro], die Übertragung aller Rechte aus einem Wechsel oder einem sonstigen Orderpapier auf einen Dritten durch schriftliche Erklärung des Berechtigten auf dem Papier. Üblicherweise wird das Indossament auf die Rückseite des Papiers gesetzt. Der Übertragungsakt heißt indossieren (girieren), der Übertragende ist der Indossant (Girant), der, auf den übertragen wird, der Indossatar (Giratar). Erster Indossant ist der im Text des Papiers genannte erste Berechtigte (Remittent). Der vom Indossanten zu unterschreibende Vermerk lautet: »Für mich an die Order von X« oder ähnlich. Wird der Name des Indossatars (X) nicht ausgefüllt oder schreibt der Indossant nur seinen Namen auf die Rückseite des Papiers, so liegt ein Blankoindossament vor, das jedem Inhaber des Papiers die Stellung eines Indossatars verschafft; das Orderpapier läuft dann praktisch wie ein Inhaberpapier um.

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In|dos|sa|mẹnt, das; -[e]s, -e [frz. endossement, zu ↑indossieren] (Bankw.): Giro (2).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Indossament — (Indossirung, ital. Indosso), die Übertragung der auf den Grund eines ausgestellten Wechsels (s.d.) dem übertragenden Wechselinhaber (Indossant) zustehenden Wechselrechte auf einen Andern (den Indossaten od. Indossatar). Das I. geschieht durch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Indossamént — Indossamént, Indossant, Indossat, Indossatar, s. Indossieren …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Indossamént — Indossamént, Indosso (vom ital. in dorso, indosso, auf dem Rücken) oder Giro, die Übertragung der Rechte aus einem Wechsel etc. auf einen andern mittels Vermerks auf der Rückseite; indossieren, die Handlung jenes Übertragens; Indossánt, der,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Indossament — Ein Indossament (von italienisch in dosso, „auf dem Rücken“) oder Begebungsvermerk ist ein gesetzlich vorgesehener schriftlicher Übertragungsvermerk auf einem Orderpapier, durch den die Rechte aus dem Orderpapier (insbesondere das Eigentum… …   Deutsch Wikipedia

  • Indossament — Übertragungsvermerk, Wechselgiro, Wechselindossament; die auf der Rückseite eines ⇡ Orderpapiers angebrachte Erklärung, mit der der jeweilige Inhaber (Indossant) das Eigentum und damit das Recht aus dem Papier auf den von ihm im I. Vermerk… …   Lexikon der Economics

  • Indossament — indosamentas statusas Aprobuotas sritis augalininkystė apibrėžtis Perduodamasis įrašas sandėliavimo dokumento antrojoje pusėje arba jo tęsinyje. atitikmenys: angl. endorsement vok. Indossament, n rus. индоссамент pranc. endos, m šaltinis Lietuvos …   Lithuanian dictionary (lietuvių žodynas)

  • Indossament — In|dos|sa|mẹnt 〈n.; Gen.: (e)s, Pl.: e〉 1. Übertragung der Rechte an einem Wechsel o. Ä. an einen anderen; Syn. Indossierung 2. der Übertragungsvermerk selbst; Syn. Indosso, Giro (3) [Etym.: → indossieren] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Indossament — In|dos|sa|ment das; [e]s, e <nach gleichbed. fr. endossament zu ↑indossieren u. 1↑...ment> Wechselübertragung, Wechselübertragungsvermerk (Wirtsch.) …   Das große Fremdwörterbuch

  • Indossament — In|dos|sa|mẹnt, das; s, e <italienisch> (Bankwesen Wechselübertragungsvermerk) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Voll-Indossament — ⇡ Indossament, das den Namen des Indossamenten und des ⇡ Indossatars, die ⇡ Orderklausel und die Unterschrift der Indossanten enthält. Gegensatz: ⇡ Blanko Indossament …   Lexikon der Economics

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